HCC Academy

Patienten- und Medizinrecht

Die Honorarvereinbarung nach GOÄ – Teil 1​

Termine

Einstieg/Start
jederzeit möglich

Sprachen

Deutsch

Zielgruppe

Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker, gewerbliche Anbieter des IHT Trainings

Abschluss

Teilnahmebestätigung (Weiterbildungspunkte beantragt)

ReferentIn

Nadia Pröpper-Schwirtzek
RA, Fachanwältin 

Kosten

139 Euro
(zzgl. MwSt.)

Kursinformation

Die Honorarvereinbarung nach GOÄ mit Privatpatienten/Selbstzahlern unter Abbedingung der üblichen Steigerungssätze zur wirtschaftlichen Abrechnung von innovativen Trainings- und Behandlungsmethoden wie zum Beispiel IHT, IHHT, Blutreinigung, Neuraltherapie, Qxyvenierung, Infusionen etc.

Kursinhalte

Aufgrund des Fortschritts der Medizin, individueller Behandlungswünsche der Patienten und steigender Kosten wird immer häufiger auf Honorarvereinbarungen zwischen Arzt und Patient gesetzt, um den Umsatz in der Praxis / Klinik zu erhöhen und die Kosten der Behandlungen wirtschaftlich abzubilden. Die Gebührenordnung für Ärzte öffnet den Weg für individuelle Honorarvereinbarungen. Allerdings stellt sich in der Praxis sehr häufig heraus, dass diese weder dem Inhalt noch der Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Daraus folgt eine nicht eintreibbare, da unwirksame, Honorarrechnung und im schlimmsten Fall der Vorwurf des Abrechnungsbetruges oder berufsrechtlichen Fehlverhaltens.

Mit dem Gang durch die GOÄ werden die gesetzlichen Voraussetzungen gezeigt und erörtert, wie eine individuelle Honorarvereinbarung zu schließen ist und wie praktikabel damit für eine Vielzahl von Patienten verfahren werden kann.

Zugangsvoraussetzung

Es gibt keine Voraussetzungen.

*Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Nadia Pröpper-Schwirtzek,

RA, Fachanwältin für Medizinrecht und Zertifizierter Compliance Officer (SHB)

Studierte Rechtswissenschaften und die Grundlagen der Rechtsmedizin und betreut als Fachanwältin für Medizinrecht und Zertifizierter Compliance Officer (SHB) seit mehr als 20 Jahren bundes- und europaweit Ärzte, Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Privatkliniken, Krankenhäuser sowie weitere Leistungserbringer, forschende Naturwissenschaftler, Medizinproduktehersteller und Unternehmen des Gesundheitswesens in allen medizinrechtlichen Gebieten, insbesondere auf den Gebieten innovativer medizinischer Leistungen, Compliance, Wettbewerbsrecht und Vertragsgestaltung bei Kooperationsformen. Sie ist Dozentin an der Dresden International University (DIU) im Masterstudiengang Medizinrecht und im Vorstand mehrerer Verbände aktiv.