
Patienten- und Medizinrecht
Der rechtssichere Behandlungsvertrag
Termine
Einstieg/Start:
jederzeit möglich
Sprachen
Deutsch
Zielgruppe
Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker, gewerbliche Anbieter des IHT Trainings
Abschluss
Teilnahmebestätigung (Weiterbildungspunkte beantragt)
ReferentIn
Nadia Pröpper-Schwirtzek
RA, Fachanwältin
Kosten
149 Euro
(zzgl. MwSt.)
Kursinformation
Der rechtssichere Behandlungsvertrag in der komplementärmedizinischen Praxis bzw. Privatpraxis (je nach Zielgruppe) unter Bezugnahme auf innovative Trainings- und Behandlungsmethoden wie zum Beispiel IHT, IHHT, Blutreinigung, Neuraltherapie, Qxyvenierung, Infusionen etc.
Kursinhalte
Besondere Wünsche der Patienten und Angebote von Medizinern ziehen immer öfter Ermittlungen nach sich, da über individuelle Behandlungsgeschehen nicht ausreichend aufgeklärt und dokumentiert wird. Damit kann es zu Lasten der Mediziner an wirksamen Einwilligungen fehlen.
Mit dem Inkrafttreten des Patientenrechtsgesetzes am 26.02.2013 hat der Gesetzgeber bedeutende Rechtsprechung in gesetzliche Vorgaben u.a. in Form der §§ 630 a ff. BGB gegossen, die im Verhältnis des Behandelnden zum Patienten gelten. Wegen der von besonderem Vertrauen geprägten Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient ist es von entscheidender Bedeutung, dass individuelle Vereinbarungen mit dem Patienten korrekt in der Praxis geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen Patienten von der Standardmedizin abweichende medizinische Leistungen beanspruchen möchten, da hier sehr hohe Anforderungen an Aufklärung und Dokumentation gestellt werden, die über das Übliche deutlich hinaus gehen.
Anhand praktischer Beispiele werden die Problemstellungen erörtert und Lösungsmöglichkeiten zum Transfer in die Praxis aufgezeigt.
tsbeziehung zwischen Arzt und Patient ist es von entscheidender Bedeutung, dass individuelle Vereinbarungen mit dem Patienten korrekt in der Praxis geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen Patienten von der Standardmedizin abweichende medizinische Leistungen beanspruchen möchten, da hier sehr hohe Anforderungen an Aufklärung und Dokumentation gestellt werden, die über das Übliche deutlich hinaus gehen.
Anhand praktischer Beispiele werden die Problemstellungen erörtert und Lösungsmöglichkeiten zum Transfer in die Praxis aufgezeigt.
Zugangsvoraussetzung
Es gibt keine Voraussetzungen.
Nadia Pröpper-Schwirtzek,
RA, Fachanwältin für Medizinrecht und Zertifizierter Compliance Officer (SHB)
Studierte Rechtswissenschaften und die Grundlagen der Rechtsmedizin
und betreut als Fachanwältin für Medizinrecht und Zertifizierter Compliance Officer (SHB) seit mehr als 20 Jahren bundes- und europaweit Ärzte, Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Privatkliniken, Krankenhäuser sowie weitere Leistungserbringer, forschende Naturwissenschaftler, Medizinproduktehersteller und Unternehmen des Gesundheitswesens in allen medizinrechtlichen Gebieten, insbesondere auf den Gebieten innovativer medizinischer Leistungen, Compliance, Wettbewerbsrecht und Vertragsgestaltung bei Kooperationsformen.
Sie ist Dozentin an der Dresden International University (DIU) im Masterstudiengang Medizinrecht und im Vorstand mehrerer Verbände aktiv.

*Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.